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Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten in allen rechtlichen Fragen, z.B. bei der Gestaltung und Auslegung von Verträgen, und vertreten sie bei der Durchsetzung eigener oder der Abwehr fremder Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht. Der Rechtsanwalt unterliegt der Schweigepflicht. Alles was Sie ihm anvertrauen, wird er für sich behalten und ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Für ihre Dienstleistung erhalten Rechtsanwälte eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Rechtsanwälte können mit ihren Mandanten auch einen Beratervertrag und eine Honorarvereinbarung abschließen. So können zum Beispiel für bestimmte Projekte Stunden – oder Tagessätze vereinbart werden. Das kann für Mandanten den Vorteil haben, dass die entstehenden Kosten planbar sind.


Wenn Sie dem Rechtsanwalt kurz Ihr Problem schildern, wird er Ihnen sagen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Dieses erste kurze Gespräch ist kostenfrei. In vielen Fällen übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Beratung und Vertretung.


Üblicherweise sucht der Mandant seinen Rechtsanwalt in dessen Kanzlei auf. Es ist jedoch je nach Beratungsbedarf auch möglich, dass der Rechtsanwalt seinen Mandanten besucht.


Eine Honorarvereinbarung kommt bei stetigem Beratungsbedarf in Betracht, wenn kleinere oder mittlere Unternehmen sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können oder wollen.


So kann der Rechtsanwalt zum Beispiel im Betrieb des Mandanten zu bestimmten Zeiten gegen ein Stundenhonorar den Mitarbeitern des Mandanten zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.


Oder der Rechtsanwalt übernimmt befristet Aufgaben im Unternehmen des Mandanten als so genannter Interims – Manager. Das kann beispielsweise für eine bestimmte Zeit gegen ein Tageshonorar die Position des Personalleiters sein, um eine Personalabteilung neu aufzubauen, eine bestehende Personalabteilung umzustrukturieren oder komplexere personelle Maßnahmen durchzuführen. Der Vorteil ist einerseits, dass die Maßnahmen rechtskonform geplant und abgewickelt werden, andererseits, zum Beispiel bei Personalanpassungen, dass nach Beendigung der Maßnahmen eine neuer Personalleiter eingestellt wird und seine Tätigkeit aufnehmen kann, ohne dass ihm von der Belegschaft negative Gefühle entgegengebracht werden. Denn der „Neue“ war während der Personalmaßnahmen noch nicht an Bord. Der Rechtsanwalt scheidet nach Abschluss des Projekts aus. Er war nicht angestellt, daher entstehen über das vereinbarte Honorar hinaus keine Zusatzkosten.


Ferner kann der Rechtsanwalt beispielsweise in einer Holding als Interims – Geschäftsführer fungieren, um Tochtergesellschaften umzustrukturieren und zu reorganisieren. Dabei wird neben fundierten Rechtskenntnissen besonders auch die Managementleistung gefordert, ein Unternehmen möglicherweise vom Keller bis zum Dach umzukrempeln. Nach Abschluss des Projekts scheidet der Rechtsanwalt wieder aus.


Was immer Ihr Problem ist, sprechen Sie mich an. Wir finden sicher eine Lösung.